Die deutsche Alternative zur Limited
Die 1-Euro GmbH: Unternehmergesellschaft
Um eine GmbH zu gründen, die bekanntlich den Vorteil hat, dass der Firmeninhaber nur mit dem Geschäftsvermögen und nicht mit seinem Privatvermögen haften muss, brauchte man bislang 25.000 Euro Stammkapital.
Ein neuer Gesetzentwurf der Justizministerin Zypries plant für die Zukunft eine Änderung: Das Stammkapital soll auf einen Euro für eine so genannte "Mini GmbH" gesenkt werden, um die Firmengründungen auf deutschem Boden zu erleichtern und wieder attraktiver zu machen.
Von der Unternehmergesellschaft zur echten GmbH
Die Mini-GmbH ist eine Art Vorform der GmbH, der Betrieb wächst erst langsam zur GmbH heran, indem er seine Auflagen erfüllt.
In Zukunft soll allgemein das Stammkapital für eine "normale" GmbH, wie man sie aus der Vergangenheit kennt auf 10.000 Euro gesenkt werden.
Der Betrag von 10.000 Euro wird von der Regierung als vertretbar eingeschätzt, weil dies ein geschätzter Richtwert ist für die Summe, die in der Regel im Durchschnitt für die Anschaffung des Inventars ausgegeben wird. Per Gesetzesauflage sollen außerdem zukünftig alle Gesellschafter einer GmbH dazu verpflichtet werden, eigenständig einen Insolvenzantrag zu stellen im Falle einer Überschuldung ihres Betriebes.
Schneller gründen
Die bisher komplizierte, langwierige Unternehmensgründung in Deutschland soll endlich vereinfacht und beschleunigt werden.
Dern Gang zum Notar für die rechtliche Beratung kann man sich in Zukunft gegebenen Falls sparen, wenn man das von der Regierung entworfene Gründungsset für den Betrieb übernimmt, und sich an den Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen hält, der ebenfalls ein Regierungsentwurf ist.
Ein Muster für die Handelsregisteranmeldung ist im Gründungsset inklusive.
Dank der Europäischen Union, die es erst möglich machte, auch in Deutschland die ausländische Gesellschaftsreform der Limited (Ltd.) zuzulassen, kommt so endlich Bewegung in das alte deutsche GmbH-Gesetz von anno dazumal, was ohne die ausländische "Bereicherung" der Ltd. wohl noch Ewigkeiten überdauert hätte. Auch hier gilt scheinbar der altbekannte Sinnspruch von der Konkurrenz, die das Geschäft belebt.
Gesetzesreform
Um weiteren Abwanderungen deutscher Firmengründer nach England in Zukunft vorzubeugen, haben sich die Politiker nun einsichtig und klug mit den Änderungsplänen beschäftigt.
Die deutsche Regierung möchte mit ihrer Gesetzesreform das verstaubte GmbH-Modell, das seit 1892 kaum verändert wurde mit dem existenzgründerfreundlichem Modell aufpeppen, denn immer mehr Firmenneugründer wählten aus finanziellen Vorteilen in der jüngsten Vergangenheit das Modell der englischen Rechtsform einer Ltd., bei der kein Stammkapital als Einlage erforderlich ist. Wer heute den Sprung in die Selbständigkeit wagt, ist oft finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet, und hat nicht unbedingt das bislang erforderliche Startkapital von 25.000 Euro zur Gründung einer deutschen GmbH unter dem Kopfkissen liegen. Viele der neuen Unternehmensgründer flüchten in die Selbständigkeit als Alternative zur Arbeitslosigkeit, und fangen ohne Rücklagen an, weil sie einfach keine Rücklagen haben.
Der Wettbewerbsdruck der Limited-Gesellschaften, die umgangssprachlich zwar gern abwertend als "Briefkastenfirmen" betitelt werden auf die deutschen GmbHs - und damit auf die deutsche Wirtschaft - war nicht mehr zu ignorieren.
Man hofft, dass die neue Form der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, einer so genannten "UG (haftungsbeschränkt)" Abhilfe schafft, und sie die Modernisierung der GmbH mit dem Bekämpfen von Missbräuchen in sich vereinigen kann.
Die neue Unternehmensform, der „Mini-GmbH“ soll sich vor allem an diejenigen Firmengründer wenden, die ohne Eigenkapital auf eigenen Füssen stehen wollen.
Rücklagen bilden
Statt des Stammkapitals für die "normale" GmbH von 10.000 Euro muss der Unternehmer der neuen Unternehmensform jeweils 25% seines Jahresgewinns in eine gesetzliche Rücklage stecken, bis die Summe von 10.000 Euro für das Stammkapital auf diese Art und Weise angespart worden ist.
Erst nach der Ansparung der Mindesteinlagesumme durch Rücklagen darf sich das neue Unternehmen dann auch wahlweise mit "GmbH" betiteln.
Vorher muss es sich namentlich von der "normalen" GmbH durch die Betitelung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder "UG (haftungsbeschränkt) abheben, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt im Gegensatz zur altbekannten GmbH nicht sofort, sondern auch erst dann, wenn das Stammkapital durch die Rücklagen in voller Höhe eingezahlt ist.
Die UG (haftungsbeschränkt) kann durch die vom Gesetz geforderten Rücklagen ihre Gewinne in der ersten Zeit nicht voll ausschütten, bis sie das Mindeststammkapital von 10.000 Euro angespart hat.
Dies wird eventuell einige Unternehmer, die schon eine Ltd. betreiben, bei der nach wie vor keine Rücklagen erforderlich sind, von einem Wechsel in die neue Unternehmensform abhalten, aber neue Unternehmer werden sich sicherlich eher mit der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) anfreunden, weil dieses Modell für den Laien unumständlicher und einfacher ist.
Alternative zur englischen Limited?
Die Firmengründungsform der Ltd. wurde bislang vor allem von Kleinunternehmen bevorzugt gewählt, die nur über wenig Eigenkapital verfügen.
Zwar ist für die Gründung einer Ltd. Stammkapital nicht erforderlich, aber durch die gewählte englische Rechtsform muss der Sitz des Unternehmens in England liegen, was zur Folge hat, das die Bilanz auf Englisch durchzuführen ist. Sie muss hinterher dort eingereicht werden, wo der angegebene Firmensitz ist. Dasselbe gilt auch für den Schriftverkehr mit den Behörden. Für Gläubiger ist diese Rechtsform leider auch nicht ganz ohne, denn im Falle einer Insolvenz kann es vorkommen, dass man nicht an den Geschäftsführer herankommt, weil der nicht mit seiner Geschäftsadresse ins inländische Handelsregister eingetragen ist, und irgendwo im Ausland untergetaucht ist.
Komplizierte Verhandlungen mit englischen Behörden, die Durchführung des "englischsprachigen Papierkrieges", hohe Strafen und Risiken, die dem Existenzgründer einer Ltd. im Falle einer Fristüberschreitung der britischen Einreichungsvorschriften drohen und die Bereitstellung eines Zustellungsbevollmächtigten fallen bei der UG (haftungsbeschränkt) weg.
Mittlerweile gibt es in Deutschland an die vierzigtausend englische Ltds, die mit England außer der Gesellschaftsform nichts zu tun haben.
Diese Unternehmensform wird auch weiterhin durch das EU- Recht in Deutschland zulässig sein, aber eine inländische Geschäftsadresse muss in Zukunft bei allen Unternehmensformen ins Handelsregister eingetragen werden.
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